Eltern verlieren den Anspruch auf das Kindergeld für ein volljähriges Kind, wenn dessen Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag übersteigen. Er beträgt 8004 Euro für 2010. Eltern sollten die Höhe der Einkünfte daher immer im Auge behalten, damit sie nicht am Ende das gesamte Kindergeld zurückzahlen müssen., rät der Bund der Steuerzahler. Den meisten sei unbekannt, dass auch Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, dabei berücksichtigt werden müssen. Die Zinsen und andere Erträge werden in die Berechnung mit einbezogen. Eltern sind verpflichtet, diese Kapitaleinkünfte der Kinder in der eigenen Einkommensteuererklärung mit anzugeben, wenn die Kinder steuerlich berücksichtigt werden sollen. Bereits bei der Überschreitung des Grenzbetrags um einen Euro entfällt der Kindergeldanspruch in voller Höhe. Es kann dann auch kein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden.
Quelle: Die Welt – 01. April 2010