Vermieter müssen ihren Mietern erklären, wie viel Energie durch eine Modernisierungsmaßnahme gespart wird. Das entscheiden die Richter des Amtsgerichtes München (Az: 424 C 19779/09). Ist dies nicht der Fall, müsse der Mieter der Modernisierungsmaßnahme nicht dulden, berichtet der Deutsche Anwaltsverein von dem Fall, in dem die Eigentümerin eines Wohnhauses alte Fenster gegen neue, besser isolierte Fenster austauschen wollte. Das kündigte sie in einem Schreiben an, aber eine Mieterin wollte die Maßnahme nicht dulden. Das Gericht wies die Klage der Vermieterin ab: Die Energieeinsparung sei der Ankündigung nur behauptet worden – ein Mieter müsse aber über neue und alte Dämmwerte informiert werden, damit er die Energieeinsparung nachvollziehen kann.
Quelle: Die Welt – 21. März 2011