Nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen den Solidaritätszuschlag rät der Bund der Steuerzahler den Bürgern zum Einspruch gegen ihren Steuerbescheid. Beim zuständigen Finanzamt sollte demnach für das laufende Steuerjahr Widerspruch eingelegt werden – aber auch für das Jahr 2007 und 2008, sofern Bürger für diese Jahre erst kürzlich oder bislang noch keinen Bescheid erhalten haben. Damit sichern sich Steuerzahler Anspruch auf Erstattung, sollte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag tatsächlich kippen. Grundsätzlich haben Steuerzahler einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit zum Einspruch. Wird in diesem Zeitraum kein Widerspruch eingelegt, gilt der Bescheid als rechtskräftig. Wer seinen Bescheid für 2008 vor einem Monat oder mehr erhalten und bis dato noch keinen Widerspruch eingelegt hat, kann dies nun nicht mehr tun. Für diese Steuerzahler ist die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts, das den Solidaritätszuschlag „spätestens ab dem Jahr 2007“ für verfassungswidrig befunden und die Angelegenheit an das Bundesverfassungsgerichts weitergeleitet hatte, ohne Belang. Wer jetzt Einspruch einlegen will, sollte dies mit der Entscheidung des Finanzgerichts vom 25.11.2009 begründen und auf das Aktenzeichen verweisen (Az: 7 K 143/08).
Quelle: Die Welt – Montag den 30.11.2009