Gehen einem Kunden nach einer fehlerhaften Behandlung bei einem Friseur die Haare aus, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem solchen Fall müsse der Geschädigte unter Umständen eine Perücke tragen. Das sei eine erhebliche psychische Belastung, entschied das Oberlandesgericht Bremen (Az: 3 U 69/10), wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet. In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin in einem Friseursalon eine Haarentkrausung vornehmen lassen. Dabei erlitt die Kundin Hautverätzungen am Kopf, an denen sie monatelang litt. Das Haupthaar musste komplett entfernt werden und sie musste ein halbes Jahr eine Perücke tragen. Das Oberlandgericht verurteilte den Friseur aus diesem Grund zu einer Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 4000,00 Euro. Zudem kritisierten die Richter das Regulierungsverhalten des Beklagten. Der Friseur hatte der Klägerin unterstellt, sie versuche die Folgen einer selbst durchgeführten unfachmännischen Haarglättung auf ihn abzuwälzen. Das sei eine zusätzliche Kränkung.
Quelle: Die Welt – 14. Oktober 2011