Viele russische Gäste in einem Hotel sind kein Reisemangel. Selbst wenn 80% der Gäste Russen sein sollten, kann ein deutscher Pauschalreisender deswegen nicht den Reisepreis mindern, entschied das Landgericht Düsseldorf (Az: 22 S 92/09).Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen. Hinzu komme, dass im verhandelten Fall der Veranstalter auch keine anderer Zusagen gemacht habe, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden, herausgebende Fachzeitschrift “ Reiserecht aktuell“. Die Beschwerde der Kläger, sie seien bei ihrem Urlaub in der Türkei ständig dem rüpelhaften Benehmen zahlreicher russischer Gäste ausgesetzt gewesen, hatte aus Sicht des Gerichtes keine Substanz. Sowohl Rüpelhaft als auch Unmöglich seien subjektive Werturteile ohne Tatsachenkern. Reiserechtliche Ansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.
Quelle: Die Welt – 14. April 2010