Autokäufer dürfen einen teuren Wagen zurückgeben, wenn dessen Bremsen dauerhaft quietschen, denn in der gehobenen Preisklasse ist das ein erheblicher Mangel. Darauf verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins hin. Sie berufen sich auf ein Urteil des Oberlandgerichts Schleswig (Az: 14 U 125/07). Der Kläger hatte in diesem Fall einen Mercedes im Wert von 70 000 Euro geleast, dessen Bremsen nach 10 000 Km anfingen zu quietschen.
Quelle: Die Welt – Montag den 30.11.2009