Bevor Hausbesitzer eine Solaranlage aufs Dach setzen, sollten sie die Frage einer eventuell benötigten Baugenehmigung klären. In Niedersachen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anlagen zum teil genehmigungspflichtig und zwar dann, wenn der Eigentümer den überwiegenden Teil seines Stroms in das öffentliche Netz speisen will. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin. In anderen Bundesländern gibt es abweichende Regelungen. So müssten sich zum Beispiel Hausbesitzer in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg keine Baugenehmigungen erteilen lassen. Auch dann nicht, wenn sie ihren Strom komplett an einen Netzbetreiber weitergeben. Die Stiftung rät, vor dem Neubau einer Solaranlage immer bei den örtlichen Behörden nach der geltenden Rechtslage zu fragen.
Quelle: Die Welt – 21. Februar 2011