Nicht alle Eigentümer müssen anwesend sein
der dort gefassten Beschlüsse, nicht aberWird ein Wohnungseigentümer nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen, führt das nur zur Anfechtbarkeit zur Nichtigkeit. Das hat der BGH entscheiden (Az: V ZR 235/11). Nur in besonderen Ausnahmefällen kann es zur Nichtigkeit kommen, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werde sollte. Eine Eigentümergemeinschaft verklagte den…
Details