Gesundheitsausgaben als Werbungskosten absetzen:
Krankheitskosten gelten bei der Steuer als „außergewöhnliche Belastungen“. In manchen Fällen können sie aber als Werbungskosten deklariert werden. Das hat für die Steuerzahler Vorteile, wenn die Aufwendungen zur Heilung oder zur Vorbeugung von Krankheiten entstanden sind. Ein betrieblich bedingter Unfall oder eine typische Berufskrankheit können dazu führen. Über „typische Berufskrankheiten“, erteilen die Berufsgenossenschaften Auskunft, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Vorteil, Krankheitskosten als Werbungskosten abzusetzen liegt darin, dass vom Steuerzahler dann keine „zumutbare Eigenbelastung“ zu tragen ist. Der Fiskus gewährt den Steuerabzug im Normalfall nämlich erst dann, wenn ein am persönlichen einkommen zu bemessener Satz durch die Ausgabe überschritten ist. Das ist bei Werbungskosten nicht so.
Quelle: Die Welt – 25. Mai 2010