Banken dürfen nach einem Urteil des Bundesrechnungshofes für die Führung eines Darlehenskonto keine Gebühr erheben. Eine solche Gebühr sei rechtswidrig, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt, heißt es in dem Urteil. Die Richtergaben damit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht, die die Internationales Bankhaus Bodensee AG (IBB AG) verklagt hatte (Az: XI ZR 388/10). Die IBB verlangte eine monatliche Gebühr von 2 Euro für die Führung eines Darlehenskonto.
Quelle: Die Welt – 08. Juni 2011