Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, inwiefern Bibliotheken Bücher digitalisieren und zum Herunterladen bereitstellen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren zwischen einem Verlag und der TU Darmstadt ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt (Az: I ZR 69/11). Im konkreten Fall hat der Verlag die Universität verklagt, weil seine Lehrbücher in der Bibliothek an elektronischen Lesegräten zu lesen waren, heruntergeladen und ausgedruckt werden konnten. Die Vorinstanz hat die Digitalisierung zugelassen, nicht aber die Möglichkeit, Inhalte zu speichern und zu drucken.
Quelle: Financial Times Deutschland – 25. September 2012