Gerade bei Baustreitigkeiten kann es sinnvoll sein, mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Denn beim Bauen geht es meist um hohe Streitwerte. Wichtig sind dann aber klare Absprachen zwischen dem Mandant und Anwalt, die auch schriftlich festgehalten werden sollten, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Bau) im Deutschen Anwaltsverein (DAV) in Berlin. Vereinbart werden muss beispielsweise, wie viel Prozent der Anwalt beim erfolgreichen Abschluss einer Klage bekommt. Festgelegt werden müsse außerdem, wie der Anwalt bezahlt werden müsse, außerdem wie der Anwalt bezahlt wird, wenn der Prozess mit einem Vergleich endet und was passiert, wenn der Prozess verloren geht. Alle Details und mögliche Prozessausgang sollten vorab geklärt werden. Die Bezahlung über ein Erfolgshonorar ermöglicht auch Mandanten in finanziell angespannter Lage eine Klage. Auf diese Weise müssten nicht bereits vor Prozessbeginn Anwaltskosten bezahlt werden. Erfolgshonorare sind laut der ARGE aber nicht grundsätzlich, sondern nur in Einzelfällen zulässig.
Quelle: Die Welt Montag den 2. März 2009