Wer über Dienstwagenfahrten per PC Buch führt, muss das mit lückenlosem digitalen Verlauf tun. Damit die Dokumentation vom Finanzamt akzeptiert wird, dürfen die Aufzeichnungen nicht veränderbar sein und wenn doch, dann muss das Programm das sichtbar in einem Verlauf ausweisen. Darauf weißt der Bund der Steuerzahler hin.
Quelle: Die Welt – 22.November 2010