Versicherungen, Beiträge und der Berufswechsel
Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung bleiben bei einem Jobwechsel gleich. Keinen Unterschied mache es, dass etwa der Beruf eines Hubschrauberpiloten risikoreicher ist, als der eines Bankkaufmanns. Darauf weisen die Experten vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Auch müsse dem Versicherer der Berufswechsel nicht mitgeteilt werden. Bereits als junger Mensch könne man berufsunfähig werden. Denn die…