Des Richters Überzeugung
Der erste Gerichtsprozess um das Heilverbot (1951-1952) Grönings Wirken eine Heiltätigkeit im medizinischen Sinne? Anklage wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde 1951/52 stand Bruno Gröning in München zum ersten Mal wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde vor Gericht. Hatte das Bayerische Innenministerium sein Tun 1949 noch als „freie Liebestätigkeit“ betrachtet, so wurde es nun als Heiltätigkeit im…