Nicht nur die Kosten für ein Arbeitszimmer können steuerlich geltend gemacht werden. Auch Ausgaben für andere beruflich genutzte Räume können die Steuerlast mindern. „Das können Lagerräume, Ausstellungsräume oder Archive sein“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Ob ein Übungszimmer eines Berufsmusikers darunter fällt, wird derzeit vom Bundesrechnungshof geklärt (Az: VIII R 44/10). Anders als bei einem häuslichen Arbeitszimmer gelten hier keine strengen Abgrenzungskriterien zu anderen Räumen in der Wohnung oder im Haus.
Quelle: Die Welt – 08. Juni 2011