Einen Computer, eine Kasse oder eine ganze Ladeneinrichtung: Schon vor der Geschäftseröffnung haben die meisten Existenzgründer Ausgaben. Diese Gründungskosten können von der Steuer als Betriebskosten abgesetzt werden, erklärt Susanne Herre, Steuerexpertin bei der Industrie- und Handelskammer Stuttgart. Von Anfang an sollten Unternehmer deshalb alle Rechnungen aufbewahren. Dabei prüfen sie am besten immer nach, ob die Mehrwertsteuer auf dem Beleg gesondert ausgewiesen ist. Nur dann können sie die Steuer vom Finanzamt zurückbekommen.
Quelle: Die Welt – Montag den 03. Juni 2013