Seit Jahresbeginn gilt auch in der privaten Krankenversorgung eine Versicherungspflicht. Die Unternehmen müssen jetzt einen sogenannten Basistarif für Rückkehrer anbieten, die vorher nicht versichert waren. Die Verbraucherzentrale in Sachsen hat allerdings mehrere Fälle dokumentiert, in denen Verbrauche trotz der gesetzlichen Verpflichtung offenbar „abgewimmelt“ wurden: So sei es einen Mann, auch nach mehreren Versuchen nicht gelungen, sich zu versichern. Es hieß, Tarifinformationen würden noch nicht vorliegen, Rückrufen würden versprochen, erfolgten aber nicht. Verbraucher sollten in solchen Fällen hartnäckig bleiben, raten die Experten aus Leipzig. Möglich sei für Abgewiesene ein Hinweis darauf, dass sie sich an den Vorstand wenden. Außerdem sollten sich Betroffene an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn und an die Verbraucherzentralen wenden.
Quelle: Die Welt Montag, 26.01.2009