Fehlende Religion darf nicht zur Job-Absage führen
Eine Job-Absage wegen fehlender Religionszugehörigkeit kann unzulässig sein. Unter Umständen stellt sie eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar – auch dann, wenn die Kirche der Arbeitgeber ist. Das hat das Arbeitsgericht Aachen entschieden ( Az: 2 Ca 4226/11). In dem Fall hatte sich ein Mann als Intensivpfleger bei einem Krankenhaus beworben, dass von der…