Unternehmer können die Kosten für Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner steuerlich geltend machen. Die Ausgaben werden aber nur dann berücksichtigt, wenn der Wert pro Jahr und Beschenktem insgesamt nicht mehr als 35,00 Euro beträgt. Darauf weist die Bundessteuerkammer in Berlin hin. Wichtig zu beachten: Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze. Wird die Grenze überschritten, entfällt der steuerliche Abzug völlig. Nicht auf den Geschenkwert angerechnet werden in der Regel die Verpackungs- und Versandkosten. Der Geschenkanlass ist nicht festgelegt, aber es muss die jeweilige Zuwendung für eine betriebliche Veranlassung geben. Daher sind rein persönliche Geschenke, bei denen es keine Verbindung zu dem Beruf oder dem Betrieb des Schenkers gibt, steuerlich rechtlich nicht zu beachten.
Quelle: Die Welt – Montag, den 03. Juni 2013