Eltern können für ihre volljährigen Kinder in Ausbildung, die nicht mehr zu Hause wohnen, einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro bei der Steuer anrechnen (Zeilen 51 – 53 – Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Eltern Kindergeld – oder Kinderfreibetrag bekommen. Bei der Steuererklärung 2012 ist neu: Einkünfte und Bezüge des Kindes werden nicht mehr auf diesen Ausbildungsfreibetrag angerechnet. Eltern bekommen ihn also in voller Höhe, egal wie viel das große Kind bereits verdient. „Es spielt also auch keine Rolle, ob das auswertig untergebrachte Kind Einkünfte erzielt oder BAföG erhalten hat“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Weil die Einkünfte und Bezüge der Kinder nicht mehr anzugeben sind, erhalten alle Eltern mit Kindern in der Ausbildung einen zusätzlichen Freibetrag für Sonderbedarf. Voraussetzung ist weiterhin, dass das Kind auswärts wohnt (Wohnheim, WG, eigene Wohnung). Besteht dieser Anspruch nicht mehr, können Leistungen an Kinder immerhin als außergewöhnliche Belastungen gelten – absetzbar sind Kosten, dann aber nur, wenn sie die „zumutbare Belastung“ übersteigen.
Quelle: Die Welt – Mittwoch, den 03. April 2013