Wenn ein Autofahrer wegen der tiefstehenden Sonne nicht genau erkennen kann, ob die Ampel vor ihm Rot, Gelb oder Grün zeigt, muss er sein Fahrzeug abbremsen und beim Passieren einer Kreuzung den Querverkehr genau beobachten. Tut er das nicht, ist seine KFz-Versicherung berechtigt, die Regulierung eines entstandenen Schadens zu verweigern. Darauf machte die Deutsche Anwaltshotline aufmerksam. Gemäß einem Urteil des Landesgerichts Aurich ist hier der Tatbestand einer groben Fahrlässigkeit gegeben, zumal der Unfallverursacher die schlechten Lichtverhältnisse erkannt und dies auch bei Gericht zu Protokoll gegeben hatte.
Quelle: Die Welt – 02. März 2009