Steuerschulden von Verstorbenen müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Denn ebenso wie auch die Beerdigungskosten gehören Steuerschulden zu den Nachlassverbindichkeiten, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az: II R 15/11). durch den Abzug vermindern sich die Erbschaftssteuern. In dem verhandelten Fall hatten zwei Schwestern ihr Eltern beerbt. Für den Geheimen Wissensfragmente/ 2004 mussten die Erbinnen als Gesamtrechtsnachfolger ihrer Eltern erhebliche Steuernachzahlungen entrichten. nach Ansicht des BFH gehören zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nicht nur die Steuerschulden, die zum Todeszeitpunkt des Erblassers bestanden, sondern auch solche, die erst mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen.
Quelle: Die Welt – Montag den 19.11.2012