Eigentümer einer Immobilie dürfen auch für befristete Vermietungen eine Kaution verlangen. Und auch in diesem Fall darf die Höhe bis zu drei Monatsmieten betragen. Darauf verweist der Deutsche Mieterbund. Die Kaution – auch Mietsicherheit genannt – darf grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten betragen. Das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Betriebskostenvorauszahlungen werden dabei nicht eingerechnet. Die maximal zulässige Höhe muss aber nicht ausgenutzt werden: Gemeinsame Vereinbarungen von Mietern und Vermietern über eine niedrigere Kaution – z.B. von einer oder zwei Monatsmieten seien zulässig.
Quelle: Die Welt – Montag den 14.12.2009