In einem Fall, den das Landgericht Coburg zu entscheiden hatte, verwahrte der Vater für seine Tochter das Sparbuch – diese wusste davon. Auf dem Konto befanden sich Geldgeschenke aus mehreren Jahren. Der Vater hob 1600 Euro ab und sagte, er habe den Betrag für Anschaffungen für die Tochter an die Mutter ausbezahlt – die bestätigte das aber nicht. Die Richter entschieden, dass er den Betrag an die mittlerweile volljährige Tochter, die gegen ihn geklagt hatte, zurückgeben muss. (Az: 33 S 9/10). Er sei nicht befugt gewesen, das Geld abzuheben. Es handle sich nachweislich um das Geld der Tochter aus Konfirmations-, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenken, das auf dem Konto lag. Anders könne der Fall bei der Verfügung über ein Konto laut den Richtern nur dann sein, wenn der Enkel gar nihcts von dem Konto wisse und Großeltern oder elternes für sie verwalten.
Quelle: Die Welt – 11. Oktober 2010