Getränke nur aus dem Plastikbecher: Manche Pauschalurlauber mag das aufregen – Geld zurück vom Veranstalter bekommt er aber dafür nicht. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Az: 53 C 4617/09). Getränke können „ohne Weiteres aus Plastikbecher zu sich genommen werden, ohne das damit eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung verbunden wäre“, stellte das Gericht fest. In den Außenanlagen, z.B. am Pool, dienten die Plastikbecher außerdem der Sicherheit, weil sie beim Herunterfallen keine Glasscherben hinterlassen.
Quelle: Die Welt – 07.Februar 2011