Steuernachzahlungen werden verzinst. Der Zinssatz pro Jahr beträgt 66 % (Prozent). „Die Höhe des Zinssatzes stößt immer wieder auf Unverständnis“, sagt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. „Da die Steuernachzahlforderungen meist erst nach einigen Jahren später festgestellt werden, kommen durch die Zinsen schnell erhebliche Summen zustande.“ Inzwischen ist zu diesem Thema vor dem Bundesfinanzhof in München ein Revisionsverfahren anhängig (Az: I R 80/10). Von Zinsfestsetzungen aufgrund von Steuernachforderungen betroffene Steuerzahler können daher Einspruch gegen ihren Zinsbescheid einlegen. Und das Ruhen des Verfahrens beantragen. „Der Einspruch muss allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Zinsbescheides erfolgen“, sagt Käding. „Bei einem positiven Verfahrensausgang können die Betroffenen dann ebenfalls profitieren.“
Quelle: Die Welt – 14.0 Juli 2011