Die Hausratversicherung muss bei einem angeblichen Wohnungseinbruch ohne Spuren grundsätzlich nicht zahlen. Das berichtet die Fachzeitschrift NJW-Rechtssprechungs-Report Zivilrecht“ (Heft 14/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgericht Köln. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn der Wohnungsinhaber den Diebstahl eines Schlüssels beweisen kann (Az: 9 U 125/10). Das OLG wies die Zahlungsklage einer Frau gegen ihre Hausratversicherung ab. Die Klägerin hatte behauptet, während eines Kurzurlaubs seien zahlreiche Gegenstände aus ihrer Wohnung gestohlen worden. Das Gericht bestätigte, dass die Versicherung wegen der nicht vorhandenen Einbruchsspuren nicht bezahlen müsse. Auch sei die Klägerin den Beweis schuldig geblieben, dass ihre Wohnungsschlüssel abhanden gekommen seien.
Quelle: Die Welt – 07. November 2011