Fiskus – Schulden muss der Erbe tilgen
Steuerschulden von Verstorbenen müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Denn ebenso wie auch die Beerdigungskosten gehören Steuerschulden zu den Nachlassverbindichkeiten, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az: II R 15/11). durch den Abzug vermindern sich die Erbschaftssteuern. In dem verhandelten Fall hatten zwei Schwestern ihr Eltern beerbt. Für den Geheimen Wissensfragmente/ 2004 mussten die Erbinnen als Gesamtrechtsnachfolger…