Arbeitszeugnis muss am letzten Arbeitstag fertig sein
Ein Arbeitszeugnis des alten Arbeitsgebers darf in keiner Bewerbungsmappe fehlen. Allerdings lassen sich einige Firmen lange Zeit, um es auszustellen. Rechtlich zulässig ist das nicht, erläutert Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Spätestens am letzten Arbeitstag muss das Zeugnis des scheidenden Mitarbeiters laut Gesetz fertig sein. Wer schon seit einigen Wochen darauf wartet, sollte den Ex-Chef…