Schmerzensgeld wenn Haare nach dem Friseurbesuch ausfallen
Gehen einem Kunden nach einer fehlerhaften Behandlung bei einem Friseur die Haare aus, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem solchen Fall müsse der Geschädigte unter Umständen eine Perücke tragen. Das sei eine erhebliche psychische Belastung, entschied das Oberlandesgericht Bremen (Az: 3 U 69/10), wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet. In dem verhandelten Fall hatte…