Versicherungsschutz bleibt trotz falscher Kilometerangaben
Fehlerhafte angaben zur Laufleistung eines Fahrzeuges kostet den Halter nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ unter Berufung auf einen Beschluss des Berliner Kammergerichts. Nach Auffassung des Gerichts wird die Versicherung nur dann leistungsfrei, wenn der Halter sie bewusst getäuscht hat, um den Wert des Wagens zu erhöhen (Az: 6 U 103/10). Die…