Für Jeden gilt:
„Unterlassene Hilfeleistung“, Strafgesetzbuch (StGB) § 323c.
In Deutschland ist jeder Mensch rechtlich dazu verpflichtet anderen Menschen in Not zu helfen, sofern er sich oder andere nicht unzumutbar schadet oder in Gefahr begibt. Dieser Paragraph im Strafgesetzbuch unter „Gemeingefährliche Straftaten“ ist eine grundlegende Gesetzgebung auf diese sich viele andere rechtlicher Bestimmung beziehen.
„Rechtfertigender Notstand“, Strafgesetzbuch (StGB) § 34
Der Ersthelfer wird vom Gesetz geschützt, wenn er – während er anderen in Not hilft – gegen andere Gesetzte verstößt.
Seit über 38 Jahren arbeite ich in der Medizin. Das Thema: „Erste Hilfe“ begleitete mich dieses Fachgebiet. Was ich in Punkto Inhalt erlebte war oftmals abenteuerlich verwirrend. Gewann z.B. der Amerikaner neue Erkenntnisse, so übernahm es der Deutsche. Glaubt mir,Herz-Lungen-Wiederbelebung in diesem Zeitraum erlebte ich oft verwirrende, aber auch neue Erkenntnisse. Das Problem, das bis heute besteht ist, dass die Unterweisungen durch die Spezialisten an die Bevölkerung im Rahmen einer Aus- und Weiterbildung zum Erst-Helfer, diese vielen Ausbildungsstunden im Rahmen des PKw-Führerscheines etc. mit diesen Spezialisten weiter vermittelt wurden. Es wurde aber nicht darauf geachtet, dass die „Normalos“ Laien sind, von der Medizin wenig bis keine Ahnung haben und dass oft die Motivation, solch einen Kurs zu belegen nicht sehr hoch ist. Näher möchte ich nicht darauf eingehen.
Heute sagt man: „Tut etwas! Ihr könnt nichts falsch machen.“
Ein wirklich lebensrettende Thema ist die HLW – die Herz-Lungen-Wiederbelebung. In diesem Download, das eine eine Powerpoint-Präsentation ist, versuche ich u.a. auch Hintergrundwissen zu vermitteln. Ich weiß, dass dieser Inhalt nicht aktuell ist. Doch garantiere ich eines: Wenn Ihr es anwendet, rettet Ihr Leben!